Erstellung oder Vermeidung eines Consent-Banners für die Webseite

Häufig wird der Begriff "Cookie-Banner" benutzt. Jedoch soll neben der Einwilligung für Cookies auch die Einwilligung für weitere Verarbeitungen (wie zum Beispiel Tracking) eingeholt werden. Der Begriff "Einwilligungs-Banner" oder "Consent-Banner" ist daher zutreffender.

Wofür braucht man Einwilligungen?

Für Cookies, die für die Funktion einer Webseite notwendig sind (wie eine Warenkorb-Funktion), braucht man keine Einwilligung. Eine Anmerkung dazu in den Datenschutz-Hinweisen reicht. Für alle anderen Cookies muss die Einwilligung der Nutzer:innen eingeholt werden, bevor die Cookies gesetzt werden.

Auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer:innen gilt: Ist diese notwendig für die Funktion der Webseite (wie die IP-Adresse oder die Adresse bei einer Warenbestellung), so braucht man keine Einwilligung. Hier genügt ebenfalls die Information über die Verarbeitung in den Datenschutz-Hinweisen.

Für Verarbeitungen, für die eine Interessenabwägung zugunsten des Webseitenbetreibers ausgeht, kann die Verarbeitung auf das berechtigte Interesse des Webseitenbetreibers (oder eines Dritten) gestützt werden. Das trifft z.B. für eine Statistik zu, die auf eigenen Servern erzeugt und verwaltet wird. Hierfür braucht man keine Einwilligung. Das berechtigte Interesse muss aber gut begründet sein, um als Rechtsgrundlage dienen zu können.

Für Verarbeitungen, die über die nach Treu und Glauben von den Nutzer:innen zu erwartende Datenverarbeitung hinausgehen (wie Tracking oder (Re-)Targeting durch Dritte) braucht man eine Einwilligung, bevor die Verarbeitung stattfindet.

Dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn personenbezogene Daten an einen Dritten weitergegeben und von diesem zu eigenen Zwecken genutzt werden (also nicht als Auftragsverarbeiter) oder wenn die Übermittlung personenbezogener Daten in ein unsicheres Drittland nicht ausgeschlossen werden kann.

Wie holt man eine Einwilligung ein?

Eine gültige Einwilligung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Je mehr Einwilligungen – für das Setzen von Cookies und/oder die Verarbeitung personenbezogener Daten, inklusive des möglichen Transfers in ein unsicheres Drittland – mithilfe eines einzigen Consent-Banners von den Nutzer:innen eingeholt werden sollen, umso schwieriger wird es für diese, den Überblick zu behalten und eine informierte Entscheidung zu fällen.

Einkaufen oder selber machen?

Viele der gängigen Tools zur Verwaltung von Einwilligungen beziehen sich nur auf das Setzen von Cookies. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die ohne das Setzen von Cookies auskommt, für die man aber trotzdem eine Einwilligung braucht, wird darin nicht berücksichtigt. Auch lässt der Informationsgehalt oft zu wünschen übrig, da die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – wenn überhaupt – nur sehr knapp erwähnt wird. Ist die Eingabe von individuellen Texten nicht möglich, so gibt es außerdem keine Möglichkeit, im Consent-Banner Angaben über die Nutzung der personenbezogenen Daten durch den Webseitenbetreiber selbst bereitzustellen. Eine informierte Entscheidung ist so kaum umsetzbar. Möglichkeiten, diesem Problem zu begegnen:

Wenn verschiedene Einwilligungen beim Aufruf der Webseite eingeholt werden müssen, kommen die vorgenannten Möglichkeiten meist nicht in Betracht. Dann kann es sinnvoll sein, ein gängiges Consent-Tool zu verwenden. Hierbei ist folgendes zu beachten:

Datenschutzfreundliches Layout

Um die Freiwilligkeit einer Einwilligung zu unterstützen, sollten Zustimmung und Ablehnung gleichwertig dargestellt werden. Eine unterschiedliche Darstellung (z.B. großer, grüner Knopf mit fetter Schrift für die Zustimmung und kleinerer, grauer Knopf mit blasser Schrift für die Ablehnung) stellen die Freiwilligkeit infrage.

Darüber hinaus sollte das Ablehnen genauso einfach möglich sein, wie das Zustimmen. Muss man im Consent-Banner erst eine Ebene tiefer gehen (Link anklicken, Tab wechseln, o.ä.), um alle einwilligungs­pflichtigen Cookies und Verarbeitungen abzulehnen, oder muss man alle Punkte einzeln ablehnen, während die pauschale Zustimmung auf der obersten Ebene mit einem einzigen Klick möglich ist, könnte das die Webseiten-Nutzer:innen dazu verleiten, die pauschale Zustimmung zu geben, statt die Mühe der Ablehnung auf sich zu nehmen.

Um den einfachen Widerruf gegebener Einwilligungen zu gewährleisten, sollte man das Consent-Banner, z.B. über einen Link im Footer o.ä., erneut aufrufbar machen oder eine separate Einwilligungsseite öffnen.

Wurde eine Einwilligung nicht über ein Consent-Banner eingeholt, sondern z.B. als 2-Klick-Lösung (s.u.) direkt bei einem einzubindenden Objekt (z.B. Video, Karte), so ist es sinnvoll, den Widerruf auf ähnliche Weise geltend machen zu können. Mögliche Lösungen sind der Mouseover-Effekts, der einen Knopf zur Bearbeitung erscheinen lässt, sobald man sich mit der Mouse auf dem Objekt bewegt (Hover-Effekt), oder ein Link unterhalb des Objekts, der zu den Datenschutz-Hinweisen oder einer separaten Einwilligungsseite führt.

Nach dem Widerruf muss die Webseite in den Zustand versetzt werden, in dem sie gewesen wäre, wenn die betreffende Einwilligung gar nicht erteilt worden wäre. Der Widerruf betrifft die zukünftige Verarbeitung, bereits stattgefundene Verarbeitungen müssen (und können meist auch) nicht rückgängig gemacht werden.

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Stand: 30.08.2023. Wir freuen uns aber über fachliche Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge.