Ob ein Consent-Banner eine wirksame Einwilligung einholt, entscheidet sich an wenigen Stellen: Ist Ablehnen so einfach wie Zustimmen? Steht drin, wer welche Daten wofür bekommt? Ist nichts vorausgewählt? Lässt sich die Einwilligung ebenso leicht widerrufen? Die Beispiele zeigen diese Punkte an gelungenen Lösungen und an typischen Fehlern. Danach können Sie das Banner Ihrer eigenen Webseite in wenigen Minuten selbst prüfen.
Eher positive Beispiele
Drei echte Beispiele – das beste kommt ganz ohne Banner aus.
Die Startseite lädt nichts, wofür eine Einwilligung nötig wäre – also braucht sie auch kein Banner.Erklärt, was verarbeitet und an wen weitergegeben wird, und nennt die Zahl der beteiligten Dritten. „Alles ablehnen“ steht schon auf der ersten Ebene gleichwertig neben „Alle akzeptieren“.Jeder Zweck lässt sich einzeln wählen. „Alles ablehnen“ bleibt auch hier erreichbar, „Speichern + Beenden“ übernimmt die eigene Auswahl.Verständliche Sprache, Darstellung getrennt nach „immer“ und „nur bei Zustimmung“. „Alle ablehnen“ direkt möglich. Buttons gleich groß und gleich gefärbt.Ein gut gestaltetes Banner heißt nicht, dass wir Googles Umgang mit personenbezogenen Daten gutheißen.Jede Einstellung einzeln wählbar, nichts ist vorausgewählt.Ein gut gestaltetes Banner heißt nicht, dass wir Googles Umgang mit personenbezogenen Daten gutheißen.
Typische Fehler
Die Bilder zeigen typische Fehler und daneben, wie es besser geht.
Der einzige Knopf ist „Alle akzeptieren“. Wer ablehnen will, muss erst den unscheinbaren Link „Einstellungen“ finden – Zustimmen wird so zur bequemsten Wahl.„Alle ablehnen“, „Einstellungen“ und „Alle akzeptieren“ stehen gleich groß nebeneinander. Der Text nennt die Dienste, wofür sie Daten nutzen und wie man widerruft.„… um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern“ sagt nicht, welche Dienste welche Daten bekommen und wofür. So kann niemand informiert einwilligen – zumal es nur „OK“ gibt.Der Text nennt den Dienst (Meta-Pixel), den Empfänger, welche Daten fließen, was Meta damit tut und dass sie in die USA gehen können. „Nein, danke“ und „Ja, einverstanden“ sind gleichwertig.Statistik, Marketing und externe Medien sind schon eingeschaltet. Wer nur „Auswahl speichern“ klickt, hat damit nicht wirksam eingewilligt: Ein vorausgewähltes Häkchen ist keine Einwilligung.Nur das technisch Notwendige ist an. Alles andere schaltet man selbst ein; jede Kategorie nennt ihre Dienste und Empfänger.Das eingebettete Video verbindet schon beim Öffnen der Seite mit YouTube, Google und DoubleClick – ohne Klick und ohne Einwilligung. Der gelbe Kasten zeigt die Server, die bereits kontaktiert wurden.Ein Platzhalter erklärt, was beim Abspielen passiert. Erst „Video laden“ stellt die Verbindung her; „Immer laden“ merkt sich die Wahl, widerrufbar über „Cookie-Einstellungen“.Den Weg findet man erst in Abschnitt 14.3 der Datenschutzhinweise, und dann braucht es eine E-Mail. Widerrufen muss aber so einfach sein wie Einwilligen.Der Link „Cookie-Einstellungen“ steht im Fuß jeder Seite; ein Klick öffnet die Auswahl wieder, dort lässt sich jede Einwilligung zurücknehmen.„Mit der Nutzung dieser Website erklären Sie sich … einverstanden“ – doch Weitersurfen ist keine Einwilligung. Was eine Einwilligung braucht, darf so nicht geladen werden.Die Seite lädt nichts, wofür eine Einwilligung nötig ist – also braucht sie auch kein Banner. Die Datenschutzhinweise sind im Fuß verlinkt.
Implementierungsfehler
Leider arbeiten viele Banner nicht so, wie man es nach ihrer Anzeige erwarten würde: Die Seite lädt Statistik-, Werbe- oder Social-Media-Dienste schon, bevor man etwas gewählt hat – oder trotz Ablehnung. Prüfen lässt sich das mit den Entwicklerwerkzeugen des Browsers (Reiter „Netzwerk“) oder mit Prüfdiensten wie Webbkoll.
Weiterführende Tipps
Statistik-Dienstleister
Matomo (ehem. Piwik): als SaaS oder als Software für den eigenen Server, Grundpaket Open Source, AddOns kostenpflichtig; kann so konfiguriert werden, dass keine Cookies verwendet werden; AV-Vertrag verfügbar.
Fathom: SaaS, kostenpflichtig, kommt ohne Cookies aus; behauptet, nicht unter die DSGVO zu fallen, da nur anonyme Daten verarbeitet werden, und bietet daher keinen AV-Vertrag an.
etracker: SaaS, kostenpflichtig, kann ohne Cookies betrieben werden; kann unterschiedlich konfiguriert werden, bietet einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung an.
Google Analytics: SaaS, Grundfunktion kostenlos, wird von weitergehenden Google-Marketing-Tools als Datenquelle verwendet, setzt Cookies und überträgt Daten an Google in die USA; aus unserer Sicht nur mit Einwilligung einsetzbar. AV-Vertrag (einseitig) kann in den Einstellungen „bestätigt“ werden.
Meta-Pixel (früher Facebook-Pixel): SaaS, Grundfunktion kostenlos (mit Business Account), wird von weitergehenden Meta-Marketing-Tools als Datenquelle verwendet, setzt Cookies, braucht eine Einwilligung; kein AV-Vertrag (für „normale“ Kunden), „Vertrag“ zur gemeinsamen Verantwortung kann „bestätigt“ werden.
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