Betroffenenrechte

Sie haben die Anfrage eines Kunden erhalten, der von Ihnen die unverzügliche Löschung seiner personenbezogenen Daten verlangt? Oder vermuten es jedenfalls? Vielleicht geht es auch um Widerruf oder Auskunft...

Anfragen dieser Art bereiten Unternehmen regelmäßig Schwierigkeiten. So stellen sich oft Fragen wie: "Was will der Kunde überhaupt von uns?", "Dürfen wir die betroffenen Kundendaten eigentlich löschen?" oder "Müssen wir auf diese Anfrage wirklich reagieren?". Pauschal lässt sich das oft nicht beantworten, da jede Betroffenenanfrage individuell geprüft und bearbeitet werden muss.

Unsere Arbeitshilfe bezieht sich auf einfach gelagerte Fälle. Bei komplexen Fragestellungen oder dem Verdacht auf Missbrauch sollten Sie unbedingt ihre:n Datenschutzbeauftragte:n und/oder Anwalt hinzuziehen.

Zukünftig möchten wir Ihnen auch eine Arbeitshilfe mit Tipps für den Umgang mit Betroffenenanfragen bieten. Dieser Text ist noch in Arbeit und daher noch nicht verfügbar.

Wen es interressiert: die Zeitschrift Datenschutz PRAXIS hat am 28.07.2023 einen recht ausführlichen Fachartikel zum Umgang mit Datenpannen veröffentlicht.

Unsere Arbeitshilfen