Die europäische KI-Verordnung (EU AI Act) legt Organisationen bestimmte Pflichten auf, wenn sie KI-Systeme oder Dienste einsetzen, die mit Methoden des maschinellen Lernens arbeiten. Dies ist bereits dann der Fall, wenn Sie z.B. Microsoft Copilot einsetzen (lassen).
Die KI-VO verlangt keine(n) AI Officer (AIO). Oft ist eine solche Funktion aber sinnvoll. Sie müssen entscheiden, ob Sie eine solche Stelle besetzen – und falls ja, ob intern oder extern. Sprechen Sie uns an, wie wir Sie bei der Entscheidung und als externen KI-Beauftragten unterstützen können!
Die meisten Organisationen müssen ihre Mitarbeitenden bzgl. der Besonderheiten bei KI unterweisen. Hierfür haben wir Schulungsunterlagen entwickelt und bieten eine Inhouse-Schulung an – primär an unsere Bestandskunden, grundsätzlich aber auch unabhängig davon.
Falls Sie auf der Suche nach kostenlosen Schulungsunterlagen sind, haben wir einen Tipp für Sie: Schauen Sie in unsere Arbeitshilfen. Dort können Sie eine Online-Basis-Unterweisung testen, die von baden-würtembergischen Hochschulen entwickelt und zur freien Verfügung gestellt wird.