Da Menschen nicht perfekt sind, gilt seit Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden müssen bereits jetzt eine interne Meldestelle einrichten, kleinere Firmen ab Dezember. Lediglich Organisationen mit weniger als 50 Beschäftigten müssen keine Meldestelle einrichten.
Das HinSchG regelt den Schutz von Hinweisgebenden, die Rechtsverstöße Ihrer Organisation melden. Ideal wäre, wenn das System nie zum Einsatz kommen muss. Entsprechend sollten Sie vornehmlich dafür sorgen, dass Ihre Geschäftsprozesse robust und Ihre Mitarbeitenden geschult und integer sind.
Bund, Länder und einige Ämter betreiben externe Meldestellen. Hinweisgebende können wählen, ob sie intern oder extern melden. Sie sollen intern melden, wenn sie davon ausgehen, dass in der Organisation wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten müssen.
Sofern Sie eine interne Meldestelle einrichten, müssen Sie Anreize schaffen, dass sie genutzt wird. Meldungen müssen mündlich oder in Textform entgegengenommen werden. Es besteht keine Pflicht, anonyme Meldekanäle anzubieten. Geklärt werden muss vornehmlich, was mit einer Meldung passiert.
Als Datenschutzbeauftragte haben wir diese Vertrauensstellung schon lange inne: Wenn Mitarbeitende datenschutzrechtlich fragwürdige Praktiken sehen, brauchen Sie jemanden um darüber zu reden. Oft sind Betriebsrat und Datenschutzbeauftragte dafür besser geeignet als Vorgesetzte und Personalabteilung.
Wir bieten an, die Aufgaben des/der Datenschutzbeauftragten um die "Entgegennahme von Meldungen zu Rechtsverstößen im beruflichen Kontext" zu erweitern. Dabei muss klargestellt werden, dass die Meldestelle kein Ort zum Abladen zwischenmenschlicher Probleme oder für Verbraucherfragen ist.
Im Rahmen unserer Beauftragung zum Datenschutzbeauftragten bieten wir kostenfrei eine schlichte Plattform an, über die Meldungen entgegengenommen werden können. Sofern Sie eine umfangreichere Funktion benötigen, können Sie einen der vielen Anbieter am Markt nutzen.
Gemeinsam gestalten wir ein sinnvolles Meldeverfahren - sprechen Sie uns an!