Ideal wäre, wenn in Ihrer Organisation keine Rechtsverstöße begangen werden. Damit das so bleibt, sollten Sie vornehmlich dafür sorgen, dass Ihre Geschäftsprozesse robust und Ihre Mitarbeitenden geschult und integer sind. Nun arbeiten aber auch bei Ihnen nur Menschen…
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Hinweisgebende und Beschuldigte vor Repressalien, wenn sie Rechtsverstöße von Organisationen melden. Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen dazu eine interne Meldestelle zur Entgegennahme solcher Meldungen einrichten.
Wenn Mitarbeitende rechtlich Fragwürdiges sahen, sprachen sie oft Datenschutzbeauftragte oder Betriebsratsmitglieder an, weil sie von diesen keine arbeitsrechtlichen Folgen befürchteten. Die Meldestelle und der Rechtsschutz für beteiligte Personen schaffen hier einen sinnvollen Rahmen.
Bestandskunden bieten wir an, gemeinsam einen Prozess für die interne Meldestelle zu entwickeln. Dabei können wir Teil der Meldestelle sein. Dann bieten wir einen kostengünstigen Meldekanal an.
Gemeinsam gestalten wir ein vertrauenswürdiges Meldeverfahren - sprechen Sie uns an!