Wir geben Ihnen eine belastbare zweite Meinung – zur eigenen IT und zu Ihren digitalen Angeboten. Sind die Maßnahmen Ihres IT-Dienstleisters angemessen? Erfüllen Sie die Anforderungen von Gesetz, Norm und Kunden? Wir übersetzen zwischen Geschäftsführung, Fachabteilung und Technik.
Sie bieten selbst Software, Cloud-Dienste oder vernetzte Geräte an? Dann lesen Sie bei Privacy Engineering weiter.
Das BSI bietet eine Betroffenheitsprüfung an – wir helfen beim Einordnen.
Prozesse sind eng vernetzt, die Datenverarbeitung ist das Rückgrat der Unternehmen, und wir machen uns von Dritten abhängig. Bedrohungen verändern sich. Jemand muss Warnungen bewerten und darauf reagieren (können). Daher sollte IT-Sicherheit bei Ihrem IT-Dienstleister ausdrücklich beauftragt sein, digitale Produkte müssen systematisch geprüft werden.
Maßstab sind Gesetze (DSGVO, NIS-2-Umsetzungsgesetz, Cyber Resilience Act, Geschäftsgeheimnisgesetz), Normen und Prüfkataloge (ISO 2700x, VdS 10000, CISIS12, ISA/IEC 62443, TISAX) sowie die Anforderungen Ihrer Kunden. Für kleine Unternehmen ist der CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 ein guter Einstieg.
Verantwortliche legen technische und organisatorische Maßnahmen fest, die ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten. Datenschutzbeauftragte überwachen das – sie müssen die Technik nicht selbst prüfen, sondern hinterfragen, ob die Prozesseigner das Risiko kennen und von den Systemeignern glaubwürdige Zusicherungen erhalten haben.
Wir gehen weiter: Aufgrund unserer Ausbildung und Erfahrung machen wir uns selbst ein Bild und können die Antworten von Systemeignern oder Dienstleistern einordnen, bewerten und hinterfragen. Technische Prüfungen wie Penetrationstests überlassen wir spezialisierten Anbietern – und helfen Ihnen, den passenden zu finden und die Ergebnisse zu bewerten.
Gern unterstützen wir Sie – als Verantwortliche oder als IT-Dienstleister – sprechen Sie uns an!