Die DSK hat eine hervorragend geschriebene Orientierungshilfe herausgegeben.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg hat dazu ein gut verständliches FAQ veröffentlicht
Im November 2020 hat der LfDI Niedersachsen eine Handreichung zu Anforderungen an Consent-Layer nachgelegt.
Für Cookies, die für die Funktion einer Webseite notwendig sind (wie eine Warenkorb-Funktion), braucht man kein Cookie-Banner. Ein Hinweis in der Datenchutzerklärung reicht, es muss auch keine Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung bestätigt werden.
Für Cookies, für die eine Rechtsgüterabwägung zugunsten des Webseitenbetreibers ausgeht (wie eine Statisktik auf eigenen Servern) kann die Verarbeitung auf berechtigtes Interesse gestützt werden. Auch hier braucht es weder Cookie-Banner noch Kenntnisnahme. Berechtigtes Interesse muss aber gut begründet sein, um als Rechtsgrundlage dienen zu können. Vorab ist daher zu prüfen:
Für Cookies, die über die nach Treu und Glauben vom Nutzer zu erwartende Datenverarbeitung hinausgehen (wie Tracking oder (Re-)Targering durch Dritte, welche diese Daten auch für eigene Zwecke verwenden) braucht man eine Einwilligung. Damit eine Einwilligung eine Rechtsgrundlage darstellt, müssen Voraussetzungen gegeben sein:
Cookie-Banner, die nur "OK" anbieten, erfüllen dies nicht. Soll das Banner nur informiern, so braucht man dazu keine Bestätigung. Beispiele für Webseiten mir Cookie-Bannern. Weder deren Auswahl noch Reihenfolge sind als Wertung zu sehen:
Statistik-Dienstleister
Beispiele für 2-Klick-Lösungen
Consent-Plugins für WordPress
Consent-Frameworks
CC0. Sie dürfen diese Anleitung beliebig verändern und reproduzieren. Die Angabe der Quelle ist nett, aber nicht gefordert.
Wir freuen uns aber sehr über Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge per (verschlüsselter?) E-Mail :-)